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BGH, 12.06.1980 - 1 StR 49/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Einbeziehung eines nicht als Straftat angesehenen Verhaltens in die vom Gericht angenommene Handlungseinheit der fortgesetzten Handlung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.06.1980 - 1 StR 49/80
Da für den diese Tat betreffenden Vorwurf strafbaren Verhaltens der Beweis nicht erbracht werden konnte, hätte der Angeklagte insoweit freigesprochen werden müssen, weil ein Verhalten, das nicht als Straftat angesehen wird, nicht in die vom Gericht in Abweichung von der zugelassenen Anklage angenommene Handlungseinheit der fortgesetzten Handlung einbezogen werden kann (BGH NJW 1952, 432 Nr. 29;… Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 260 Rdn. 48 m.w.N.).
- BGH, 25.07.1980 - 2 StR 356/80
Verurteilung nur wegen eines Teils der angeklagten Taten unter Annahme einer …
Bei dieser Sachlage hätte es, um den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, den Angeklagten auch insoweit freisprechen müssen; denn ein Verhalten, das keine Straftat ist, läßt sich nicht in die vom Gericht unter Abweichung von der zugelassenen Anklage angenommene Handlungseinheit der Fortsetzungstat einbeziehen (BGH NJV 1952, 432 Nr. 29 = LM Nr. 7 zu § 260 StPO; BGH, Beschluß vom 23. April 1980 - 2 StR 841/79; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1980 - 1 StR 49/80).